Service Center Schmidt GmbH & Co. KG (nachfolgend SCS genannt)
Carl-Zeiss-Straße 61
55129 Mainz

Diese Geschäftsbedingungen gelten für kostenpflichtige Reparaturen und Garantiereparaturen, die SCS im Auftrag der Industrie, eines Verkäufers (Händler) oder eines Endverbrauchers durchführt.

Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann persönlich oder schriftlich über alle bekannten Medien erfolgen.

Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und somit kostenpflichtig. Werden bei einer Reparatur, bei der ein Kostenvoranschlag bestätigt wurde, während des Reparaturfortschrittes weitere Mängel festgestellt, ist SCS berechtigt einen neuen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Wird während einer Reparatur oder bei der Erarbeitung eines Kostenvoranschlages die Unwirtschafllichkeit festgestellt, oder wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, oder die Reparatur ist nicht durchführbar, (z.B. Leiterplattenbruch, Ersatzteil nicht mehr beschaffbar, Feuchtigkeitsschaden}, ist SCS nicht verpflichtet, das Gerät in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.
Bitte bedenken Sie. dass für eine Reparaturpreisermittlung die Fehlersuche nicht nur ebenso sorgfältig durchgeführt werden muss wie einer "echten Reparatur", es ist außerdem ein größerer Aufwand für die Administration und das sorgfältige Zwischenlagern des Gerätes erforderlich.
Aus diesen Gründen erheben wir eine individuelle Prüfpauschale die vom Model und Fehler abhängig ist. Diese wird dem Auftraggeber vor Reparaturannahme bekannt gegeben.
Diese Prüfpauschalen werden nur bei einer nicht beendeten Reparatur berechnet. Kommt es zu einer Reparatur, so sind diese Bestandteil der Reparatur und werden nicht extra berechnet.

Ausführung der Reparatur
Reparaturen werden in eigener Werkstatt oder vor Ort beim Endkunden durchgeführt (wird bei der Auftragsannahme besprochen).
Ist eine Reparatur bei SCS nicht möglich, leiten wir das Gerät auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers an eine autorisierte Werkstatt weiter.
Reparaturtermine können sich verändern (z.B. durch verzögerte Ersatzteillieferung).

Zahlung
Grundsätzlich hat die Zahlung bei Übergabe des reparierten Gerätes zu erfolgen. Ist dieses nicht möglich, kann die Begleichung der Rechnung per Nachnahme oder Überweisung erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft SCS.

Übergabe und Aufbewahrung
Nach Fertigstellung einer Reparatur wird der örtliche Kunde benachrichtigt. Das Gerät ist dann innerhalb von 2 Wochen abzuholen. Nicht abgeholte Geräte werden nach 3 Monaten vorschriftsmäßig entsorgt. Die entstandenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Reparaturgewährleistung und Haftung von SCS
SCS gewährt eine Reparaturgewährleistung von 12 Monaten nach Beendigung der Reparatur. Dieses gilt nur für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten. Für das eingebaute Material übernehmen wir die vom Hersteller/Lieferanten gegenüber SCS gewährte Garantiezeit.
Wird eine Reparatur reklamiert, so beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nachbesserung. Unter folgenden Voraussetzungen lehnen wir eine Reparaturgarantie ab:
Unsachgemäße Bedienung, Aufstellung und Anschluß des Gerätes. Transportschäden, Überspannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden, Fogging, Veränderungen von Systemeinsteilungen und lnstallation, Veränderungen an der Software.
Schäden oder veränderte Eigenschaften, die durch den Anschluß anderer Komponenten verursacht werden. SCS haftet nicht für Eigenschaften, die der Hersteller in seinen technischen Spezifikationen beschreibt.
Wird ein Gerät bei SCS beschäigt. behebt SCS diesen Schaden kostenfrei. Ist eine Reparatur nicht möglich oder die Kosten sind unverhältnismäßig hoch, wird der Zeitwert des Gerätes ersetzt. Für Datenverluste bei der Reparatur haftet SCS nicht. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden seine Daten vor Abgabe des Gerätes zu sichern und zu konservieren.

Datenschutz und Gerichtsstand
Persönliche Daten werden auf Verlangen bei einer Garantiereparatur an den Hersteller weitergeleitet, wenn dieser die Erfüllung seiner Garantieleistung davon abhängig macht.
Der Gerichtsstand ist Mainz